PRESSEMITTEILUNG
14. August 2007
Verwaltungsgericht Köln erklärt Auskunftsanordnung der Bundesnetzagentur für rechtswidrig
Gericht gibt Eilanträgen von Unternehmen der PIN Group statt
Das Verwaltungsgericht in Köln hat die Auskunftsanordnung, die die Bundesnetzagentur am 22. Juni 2007 an alle Postdienstleistungsunternehmen erteilt hatte, für rechtswidrig erklärt. Die Behörde hatte mit diesem Auskunftsersuchen nicht nur detaillierte Auskünfte zu Arbeitsbedingungen in den angefragten Postdienstleistungsunternehmen, sondern auch Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Dritten wie Auftragnehmern verlangt. „Ein so weit gehendes Auskunftsersuchen ohne konkreten Anlass, das sogar Informationen über Dritte fordert, ist rechtswidrig und kommt einer Behördenumfrage gleich. Nach dem Postgesetz ist die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zu derartigen Auskunftsanordnungen weder berechtigt noch verpflichtet“, so Christian Freiherr von Ulmenstein, Justiziar der PIN Group AG.
Das Verwaltungsgericht Köln gab heute den dahingehenden Anträgen mehrerer Unternehmen der PIN Group AG statt, die eine sofortige Aussetzung dieser Anordnung verlangt hatten. Das Gericht hat eine Aufhebung der Anordnung beschlossen und der Bundesnetzagentur untersagt, diese Auskünfte einzufordern.
„Auch die PIN Group tritt für Transparenz hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Briefzustellung und für die Schaffung sozialer Standards in diesem Bereich ein. Wir wehren uns allerdings mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln dagegen, wenn sich die Bundesnetzagentur durch Vertreter von Politik und Gewerkschaft instrumentalisieren lässt, um Erhebungen durchzuführen, die nicht in ihrem Aufgabenbereich liegen“, so Günter Thiel, CEO der PIN Group AG.
Die Unternehmen der PIN Group hatten bereits im Februar diesen Jahres im Rahmen einer Studie, die die Bundesnetzagentur beim wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) in Auftrag gegeben hatte, umfassende Angaben zu Mitarbeiterzahlen, Vergütungsmodellen, Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen etc. gemacht.
PIN Group AG
Die PIN Group AG bietet unter der Marke PIN Mail individuelle und kostengünstige Lösungen rund um das Produkt Brief – von der klassischen Beförderung bis hin zur kompletten Mailingabwicklung. Das eigene flächendeckende Zustellnetz garantiert höchste Flexibilität und lückenlose Qualität. Mit mehr als 9.000 Mitarbeitern, einem täglichen Volumen von rund 2,3 Millionen Sendungen und einem konsolidierten Umsatz in 2006 von 168,3 Millionen Euro ist die PIN Group AG der größte private Briefdienstleister nach der Deutsche Post AG. Für 2007 rechnet das Unternehmen mit einem Umsatz von 350 Millionen Euro.
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