PRESSEMITTEILUNG
Köln, 20. März 2008
PIN-Holding schaltet Staatsanwaltschaft ein
Der Insolvenzverwalter der PIN-Holding „PIN Group AG S.A“, Bruno M. Kübler, hat heute Morgen der Kölner Staatsanwaltschaft konkrete Unterlagen übergeben. Diese legen den Verdacht nahe, dass die PIN-Holding zur Zeit Günter Thiels als deren Vorstandsvorsitzender die „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) finanziert hat. Kübler war in der vergangenen Woche auf entsprechende Gerüchte aufmerksam geworden und hatte die seit dem 19. Dezember 2007 amtierenden Verwaltungsräte Horst Piepenburg und Hans-Joachim Ziems beauftragt, ihn bei den Untersuchungen zu unterstützen.
„Es liegen Unterlagen vor, nach denen bis zum 10. Dezember 2007 Zahlungen von der PIN-Holding in Höhe von 133.526,69 Euro über einen Umweg an die GNBZ geflossen sind“, teilte Kübler heute mit. Der Insolvenzverwalter und die amtierenden Verwaltungsräte sind bei den Untersuchungen auf die Rechnung einer größeren Kölner Beratungskanzlei gestoßen. „Wofür die in dieser Rechnung enthaltenen Summen verwendet wurden, war auf den ersten Blick nicht erkennbar“, erläuterte Kübler das Prinzip der verdeckten Finanzierung. „Es wurde aber im Zuge der UÅNberprüfung klar, dass der Kanzlei über diese Rechnung die Beträge erstattet wurden, die diese zur Finanzierung der GNBZ und deren Vorsitzenden gezahlt hatte – und zwar nach Aussagen der Kanzlei im ausdrücklichen Auftrag des damaligen Vorstandsvorsitzenden Thiel.“
Die Rechnung ist auf den 5. Dezember 2007 datiert und mit dem Betreff „PIN Group AG wg. Gewerkschaft“ versehen. Die in Rechnung gestellten, von der Kanzlei verauslagten Zahlungen setzen im Oktober 2007 ein, also nur wenige Tage nach der offiziellen Gründung der GNBZ. Nachdem diese Rechnung entdeckt worden war, wurden Vertreter der Kölner Kanzlei befragt, welchem Zweck die einzelnen Summen dienten. Sie gaben bereitwillig Auskunft.
So war den Angaben der Kanzleivertreter zufolge die in der Rechnung enthaltene Position „Kapitalausstattung“ über 30.000 Euro für Gehaltszahlungen an den GNBZ-GeschaÅNftsführer Arno Doll bestimmt, der monatlich 3.500 Euro von der GNBZ erhalten sollte, sowie für die laufenden Kosten des Bürobetriebs. Ergänzend wurden knapp 1.200 Euro für „Computer und Bildschirme“ berechnet, vermutlich auch für das Büro in Köln-Lindenthal.
Die nach eigener Auskunft vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thiel beauftragte Kanzlei gab zudem an, dass Doll zusätzlich monatliche Honorare in Höhe von 25.585 Euro inkl. Mehrwertsteuer erhielt. Dazu listet die Rechnung „Fremdarbeiten“ für die Monate Oktober bis Dezember 2007 sowie eine Vorauszahlung für Januar 2008 auf.
Die Kanzlei hat darüber hinaus am 5. und 7. Dezember 2007 zahlreiche Rechnungen für Beratungsdienstleistungen an die PIN-Holding in einer Gesamthöhe von nahezu 900.000 Euro gestellt, die postwendend bezahlt wurden. Kübler prüft zur Zeit, ob diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung unterliegen und zurückgefordert werden müssen.
Insolvenzverwalter Kübler erwartet nicht, dass die Finanzierung der GNBZ durch das ehemalige Management der PIN-Holding rechtliche Konsequenzen für das laufende Gerichtsverfahren zum Mindestlohn hat. „Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. März 2008 ausdrücklich hervorgehoben, dass es auf die Legitimität der GNBZ als Gewerkschaft und auf ihre Tariffähigkeit nicht ankommt“, sagte Kübler. Entscheidend sei für das Gericht gewesen, dass die Mindestlohn-Verordnung keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage habe und die PIN-Gruppe durch den Post-Mindestlohn in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt werde.
Schließlich sieht Kübler auch keine negativen Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen und die Verhandlungen mit potenziellen Investoren. Wenn von kriminellen Handlungen auszugehen sei, betreffe dies ausschließlich die dafür Verantwortlichen persönlich. „Seit Einleitung des Restrukturierungsprozesses und der Bemühungen um eine übertragende Sanierung ist das Unternehmen wirtschaftlich in der Hand der Gläubiger. Diese haben ebenso wie die Tausenden von Arbeitnehmern mit solchen Handlungen nichts zu tun“, so Kübler. „Wenn es interessierte Kreise geben sollte, die die PIN-Gruppe nunmehr ‚in die Ecke’ stellen möchten, werden Investoren und vor allem auch die Kunden dies richtig einzuordnen wissen“, zeigte sich Kübler überzeugt.
Kübler und die amtierenden Verwaltungsräte Ziems und Piepenburg prüfen überdies zivilrechtliche Schritte gegen den ehemaligen PIN-Verwaltungsrat (nach luxemburgischen Recht der Vorstand des Unternehmens unter Günter Thiel). „Werden zudem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben, dass PIN-Verantwortliche die Finanzierung der GNBZ unterstützt haben, werden wir mit aller Konsequenz reagieren“, betonte Kübler.
Die heute übergebenen Unterlagen umfassen alle Fakten, die Kübler und die Verwaltungsräte aus eigener Kraft und Verfügungsgewalt zusammentragen konnten. Kübler machte deutlich, dass er über die nun veröffentlichten Details hinaus über keine weiteren Informationen verfügt und auch keine weiteren Angaben machen kann. Der Insolvenzverwalter sagte der Kölner Staatsanwaltschaft seine volle und engagierte Unterstützung bei den Ermittlungen zu. Er werde mit den Behörden umfassend zusammenarbeiten und – soweit verfügbar – alle erbetenen Informationen lückenlos zur Verfügung stellen.
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